Im Jahr 2013 sollte ein Strafverfahren gegen einen ehemaligen Fußballprofi stattfinden, der wegen zweimaligen Fahrens ohne Führerschein angeklagt war. Der Prozess, der am Amtsgericht München angesetzt war, wurde jedoch kurzfristig abgesagt. Der Angeklagte, 52 Jahre alt, bemühte sich, die Vorwürfe möglichst unauffällig zu klären, um der belastenden öffentlichen Aufmerksamkeit zu entgehen, die prominente Personen in solchen rechtlichen Auseinandersetzungen oft trifft.
Der Verteidiger des Angeklagten, Peter Pospisil, spielte eine entscheidende Rolle in diesem Verfahren. Bereits in den vorherigen Verhandlungen versuchte er, die unangenehmen Anschuldigungen ohne persönliches Erscheinen seines Mandanten beizulegen. Im Verlauf des Verfahrens verständigten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung schließlich hinter den Kulissen, was auf eine außergerichtliche Lösung hindeutete.
Die Staatsanwaltschaft erhob die Vorwürfe, weil der Angeklagte ohne gültigen Führerschein, den er wegen einer früheren Alkoholfahrt hatte abgeben müssen, hinter dem Steuer eines Fahrzeugs gesessen haben soll. Die Verteidigung argumentierte, dass ein Freund des Angeklagten als Fahrer fungiert habe, was jedoch von der Staatsanwaltschaft bezweifelt wurde. Es kam zur Doppel-Anklage. Die genauen Gründe für die Absage des Prozesses blieben unklar. Neben möglichen finanziellen Strafen drohte dem Angeklagten auch eine Verlängerung der Führerscheinsperre, was seine Mobilität stark beeinträchtigt hätte.