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Bierflasche als Waffe
Bierflasche als Waffe

Bierflasche als Waffe

Im Jahr 2016 befand sich ein junger Mann (19) in München vor Gericht, dem versuchter Totschlag vorgeworfen wurde. Er sollte seinem mutmaßlichen Opfer am 28. Juli in der Schillerstraße eine abgebrochene Bierflasche in den Hals gestoßen haben. Doch der Prozess nahm eine unerwartete Wendung: Das vermeintliche Opfer war spurlos verschwunden, was die gesamte Beweisführung erheblich erschwerte.

Die ungewisse Situation für den Verteidiger

Der Verteidiger, Peter Pospisil, sah sich in einer ungewissen Situation. Sein Mandant behauptete, vor der Tat von zwei Männern beleidigt und angegriffen worden zu sein. Er legte dar, dass die Bierflasche nicht auf dem Gehweg zerbrochen wurde, sondern auf dem Kopf eines Angreifers, der ihn mit einem Messer bedrohte. Ein weiterer Angreifer habe ihm zudem ein Zahnstück ausgeschlagen.

Pospisil war bestrebt, die Umstände zu klären und darauf hinzuweisen, dass sein Mandant möglicherweise nur wegen Körperverletzung verurteilt werden könnte. In diesem Fall wäre eine Bewährungsstrafe denkbar. Die Staatsanwaltschaft und die Strafkammer waren jedoch noch nicht bereit, sich auf eine Richtung festzulegen, sondern wollten die Beweisaufnahme abwarten. Der Prozess sollte fortgesetzt werden, während Pospisil weiterhin die bestmögliche Verteidigung für seinen Mandanten anstrebte.

 

Quelle: Abendzeitung München


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